Helpline

Montag - Freitag 
08:00 - 11:30 | 13:30 - 16:30

Kontakt
+41 32 628 20 99

E-Mail an Helpline
 

Fernwartung

Zwischen Ihrem und dem Rechner Ihres Beraters wird mit der untenstehenden Software über Internet eine sichere Verbindung hergestellt. So können wir Ihnen den Lösungsweg auf dem Bildschirm zeigen oder das Problem gleich selbst lösen.

Download TeamViewer


Kundenbereich

Serviceabo

1.    Vertragsgegenstand

Leistungsgegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung von Updates der durch den Kunden vom Hersteller erworbenen Software, sowie die Erbringung von Supportleistungen. Updates beinhalten Fehlerbeseitigungen sowie Anpassungen und Funktionserweiterungen. Dieser Vertrag umfasst jeweils alle vom Kunden erworbenen Module mit der Anzahl lizenzierter User und kann nicht für einzelne Module abgeschlossen werden. Dieses Serviceabo muss gleichzeitig mit dem Erwerb der Produkte für die das Serviceabo gilt, abgeschlossen werden. Wird das Serviceabo erst später vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, den Preis für die Leistungen für die Zeit nachzu­zahlen, während der er kein Serviceabo für die Produkte abgeschlossen hatte.

Der Hersteller ist berechtigt, die Einsatz- und Betriebsbedingungen für die Software unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von 30 Tagen zu ändern.

2.    Leistungserbringung

Der Hersteller liefert dem Kunden die neuen Updates nach deren Freigabe und nach Absprache mit dem Kunden. Ein Anspruch auf Freigabe oder Bereitstellung eines neuen Updates auf einen bestimmten Zeitpunkt hin besteht nicht.

Der Kunde hat Anspruch auf telefonische wie auch elektronische Supportleistungen bis maximal 1 Stunde pro Supportfall während den publizierten Bereitschaftszeiten. Ausgenommen sind Unterstützung vor Ort, Remoteinstallation, Anpassen von Reports, Anpassen von kundenspezifischen Konfigurationen, Schulung von Mitarbeitenden des Kunden, etc. Diese Leistungen werden zum regulären Stundenansatz abgerechnet, mit vorgängiger Information durch den Supportmitarbeitenden.

3.    Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass die für die Erfüllung der Leistungen des Herstellers erforderlichen Mitwirkungspflichten kostenlos und rechtzeitig erbracht werden. Dazu gehören insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:

  • Erteilung von Auskünften durch den Kunden bezüglich Fehler der Software.
  • Schriftliche und nachvollziehbare Dokumentation von Fehlermeldungen.
  • Im Rahmen des Zumutbaren Mithilfe durch den Kunden bei der Fehlersuche.
  • Zurverfügungstellung eines Ansprechpartners durch den Kunden.
  • Soweit erforderlich ist der Kunde verpflichtet, Anpassungen an der Hardware sowie der Systemsoftwareumgebung vorzunehmen, damit ein Fehler behoben werden kann.
  • Sofortige Ausführung von Anweisungen des Herstellers zur Korrektur von Fehlern.
  • Ausbildung der Anwender, die beim Kunden die Software nutzen.

4.    Preise und Zahlungskonditionen

Die Preise für die Leistungen dieses Vertrags bestimmen sich nach der Preisliste des Herstellers. Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer sind in den Gebühren nicht inbegriffen.

Die Serviceabo-Gebühren sind jeweils halbjährlich im Voraus per Anfang der Vertragsperiode zu bezahlen.

Der Hersteller ist berechtigt, die Preise für die Leistungen gemäss diesem Vertrag unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von vier Monaten zu ändern. Der Kunde ist darauf innert einer Frist von einem Kalendermonat ab dem Datum des Mitteilungsschreibens berechtigt, diesen Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, so gelten mit Ablauf der Mitteilungsfrist die neuen Preise.

5.    Nutzungsrechte

Die Nutzungsbestimmungen des Lizenzvertrages der Triviso AG gelten auch bei Updates.

6.    Gewährleistung

Der Hersteller weist darauf hin, dass es nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand dieses Vertrages ist daher nur Software, die im Wesentlichen so arbeitet, wie im Funktionsbeschrieb formuliert.

Der Hersteller gewährleistet, dass die Software gemäss Funktionsbeschrieb bei bestimmungsgemässem Gebrauch funktioniert. Der Hersteller lehnt insbesondere unter folgenden Umständen jegliche Gewährleistung ab: 

  • Bei nachträglichen Eingriffen der Anwender in die Software.
  • Bei Fehlern des durch den Anwender eingesetzten Betriebssystems.
  • Bei Verletzungen dieses Vertrages und/oder der Urheberrechte des Herstellers.
  • Beim Anwenden der Software auf anderer als der von Triviso freigegebenen Betriebssystemumgebung oder empfohlener Hardware
  • Beim Anwenden von Schnittstellen zu nicht von Triviso freigegebenen Drittlösungen (Microsoft Office, etc.)
 

Sollten Mängel der Software festgestellt werden, muss der Kunde diese dem Hersteller sofort schriftlich melden. Die Gewährleistungsfrist dauert 90 Tage ab Lieferung der Software. Ist die Software im Sinne des Art. 6.2 fehler­haft, so hat der Kunde das Anrecht auf Mängelbeseitigung mittels Update. Bei zweimaligem Scheitern der Mängel­beseitigung ist der Hersteller berechtigt, schriftlich vom vorliegenden Vertrag zurückzutreten. Davon unberührt bleiben der Lizenzvertrag und der Vertrag, mit dem der Kunde die Software erworben hat. Andere Gewährleis­tungsansprüche (namentlich die Ersatzvornahme durch einen Dritten) werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Gewährleistung für die Nutzungsrechte ist ausgeschlossen.  

7.    Dauer und Kündigung

Der Hersteller erbringt die Leistungen dieses Vertrages ab Vertragsschluss. 

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien jeweils halbjährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten schriftlich gekündigt werden.

8.    Haftung

Die Haftung des Herstellers für Schäden (insbesondere für Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunter­brechung oder Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten), die aufgrund der Benutzung der Soft­ware entstehen, ist ausgeschlossen, selbst wenn der Hersteller von der Möglichkeit eines solchen Schadens Kennt­nis hat. 

9.    Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag enthält sämtliche über den Vertragsgegenstand getroffenen Abreden. Änderungen oder Ergänzun­gen an den vertraglichen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und Unterzeichnung durch beide Parteien. 

Es gilt das Schweizer Recht (unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf). Gerichtsstand ist Solothurn.

Solothurn, Januar 2011

© 2024 Triviso AG